Finanzierung mittels Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto
Um einen rechtsverbindlichen Vorvertrag mit uns abzuschließen, muss die Finanzierung geklärt sein. Darüber hinaus werden es Ihre Angehörigen zu schätzen wissen, wenn das Geld für Ihre Bestattung bereits in abgesicherter Form vorhanden ist. Wir beraten Sie gern zu den Themen Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto.
Bestattungsvorsorge bedeutet auch Gedanken zur Finanzierung
Nicht nur im Rahmen des Vorsorgevertrags ist es wichtig, sich einmal Gedanken über die eigene Beerdigungsvorsorge gemacht zu haben. Egal, wann und wie Sie sterben, für die vielfältigen Bestattungskosten muss jemand aufkommen. Ihre Hinterbliebenen werden es Ihnen danken, wenn Sie nicht nur für die Gestaltung der Bestattung, sondern auch für derenFinanzierung vorgesorgt haben. Dafür existieren klassischerweise zwei Varianten - das Treuhandkonto (auch Verpfändungskonto genannt) und die Sterbegeldversicherung.
Verpfändungs- oder Treuhandkonto
Die Sterbegeldversicherung
Bestattungskosten in der Steuererklärung
In bestimmten Fällen mindern die Bestattungskosten die Steuer. Sie können unter dem Punkt Nachlassverbindlichkeiten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn ein Erbe sie aus rechtlichen Gründen übernommen hat oder man sie aus sittlichen Gründen freiwillig zahlte und der Nachlass hierfür nicht ausreichte.
Bestattungskosten - Was kostet eine Bestattung?
Die Beerdigungskosten, auch Bestattungskosten genannt, sind ein Sammelbegriff für sehr viele Posten - sowohl Dienstleistungen als auch Materielles. Aus diesem Grund können die zu leistenden Zahlungen rund um eine Bestattung sehr stark variieren. Sie hängen unter anderem von der Region und dem Umfang der Feierlichkeiten ab.
Bestattungskosten vorab kalkulieren
Die Mitarbeiter von Gerd Müller Bestattungen möchten Ihnen eine große Bandbreite wählbarer Leistungen bieten; auch ist es unser Anliegen, Ihnen Terminstress und bürokratischen Ärger zu ersparen. Daher führen wir viele Beerdigungskosten, wie etwa die Grabnutzungsgebühr oder die Arztgebühren für die Todesfeststellung, als Vorleistung in unserer Rechnung. Dies ermöglicht uns, bei den entsprechenden Stellen ein Veto gegen fehlerhafte Berechnungen einzulegen. Sie erhalten selbstverständlich dennoch alle Einzelrechnungen in Kopie. Da die Bestattungskosten durchaus eine gewisse Höhe erreichen können, empfehlen wir Ihnen, für sich bzw. Ihre Familienmitglieder Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dies kann mittels einer Sterbegeldversicherung oder eines Vorvertrags geschehen, bei welchem eine bestimmte Summe auf ein Verpfändungs- oder Treuhandkonto eingezahlt wird, geschehen.
Woraus die Kosten für eine Bestattung bestehen
Die tatsächlichen Beerdigungskosten setzen sich aus sehr verschiedenen Einzelposten zusammen. Neben dem Bereich des eigentlichen Bestattungsunternehmens, das beispielsweise die Träger für die Beisetzung oder den Sarg bezahlt, kommen in manchen Fällen Gebühren wie das Kilometergeld für Fernfahrten oder die Aufgabe von Zeitungsanzeigen hinzu. Bei einer würdevollen Bestattung entstehen auch Kosten für den Floristen und den Trauerredner oder die Pfarrerin. Die Bezahlung des Leichenschmauses wird ebenfalls den Beerdigungskosten zugeschlagen. Später kommen auch die Kosten für den Steinmetz und gegebenenfalls die Friedhofsgärtnerei hinzu. Der zuständige Friedhof selbst verlangt ebenfalls unter anderem eine Grabnutzungsgebühr und eine Beisetzungsgebühr. Welche weiteren Bestattungskosten auf Sie zukommen, hängt davon ab, ob zum Beispiel eine Einbalsamierung oder Flugkosten (bei Auslandsüberführungen) nötig sind. Häufig entstehen rund um den Zeitpunkt der Bestattung zudem zusätzliche Kosten für Urkunden und Behördengänge, die Haushaltsauflösung oder eine Renovierung.
Wir beraten Sie sowohl in unserer Hauptfiliale in Charlottenburg als auch in unserem Geschäft in Siemensstadt gern.
Rufen Sie uns unter 030 - 344 43 83 an oder kommen Sie persönlich vorbei!