Sonntag, 07 März 2010 19:03
Die Erbausschlagung
Gerade, wenn der oder die Verstorbene erhebliche Schulden hatte, entscheiden sich manche Erben dafür, die Erbschaft und die damit verbundenen Rechte sowie Pflichten nicht anzunehmen. Dies bedarf einer rechtlich bindenden Erklärung.
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Vorsorge
Mittwoch, 17 Februar 2010 09:15
Ihr Testament wirksam gestalten
Ein Testament wird dann erforderlich, wenn ein Erbe anders verteilt werden soll als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Beispielsweise sind gute Freunde oder wohltätige Organisationen in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt. Damit es als gültig anerkannt wird, sind einige Punkte zu beachten. Das Bestattungsinstitut Gerd Müller berät Sie gern.
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